← Zur UN-SucheUN 3257
ADR 2025 · Eintrag 2
ERWÄRMTER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. bei oder über 100 °C und, bei Stoffen mit einem Flammpunkt, unter seinem Flammpunkt (einschließlich geschmolzenes Metall, geschmolzenes Salz usw.), eingefüllt bei einer Temperatur von höchstens 190 °C
Klasse 9Gefahrzettel 9Verpackungsgruppe III
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Klassifizierung
Kerndaten des ADR-Eintrags
- UN-Nummer
- UN 3257
- Offizielle Bezeichnung
- ERWÄRMTER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. bei oder über 100 °C und, bei Stoffen mit einem Flammpunkt, unter seinem Flammpunkt (einschließlich geschmolzenes Metall, geschmolzenes Salz usw.), eingefüllt bei einer Temperatur von höchstens 190 °C
- Klasse
- 9
- Klassifizierungscode
- M9
- Verpackungsgruppe
- III
- Gefahrzettel
9- Gefahrnummer
- 99
- Tunnelbeschränkungscode
- D
Mengen & Verpackung
Wichtige Codes für die weitere Prüfung
- Begrenzte Menge (LQ)
- 0
- Freigestellte Menge (EQ)
- E0
- Verpackungsanweisungen
P099IBC99- Sondervorschriften Verpackung
- Nicht angegeben
- Sondervorschriften
274643668- Tankcodes
LGAV
ADR 1.1.3.6
Beförderungskategorie und Rechenfaktor
Kategorie3Faktor1Einzelgrenze1000
* Nur hinsichtlich der Mengengrenze nach ADR 1.1.3.6. Andere ADR-Pflichten und Voraussetzungen bleiben zu prüfen.
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