← Zur UN-SucheUN 3257

ADR 2025 · Eintrag 1

ERWÄRMTER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. bei oder über 100 °C und, bei Stoffen mit einem Flammpunkt, unter seinem Flammpunkt (einschließlich geschmolzenes Metall, geschmolzenes Salz usw.), eingefüllt bei einer Temperatur über 190 °C

Klasse 9Gefahrzettel 9Verpackungsgruppe III
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Klassifizierung

Kerndaten des ADR-Eintrags

UN-Nummer
UN 3257
Offizielle Bezeichnung
ERWÄRMTER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. bei oder über 100 °C und, bei Stoffen mit einem Flammpunkt, unter seinem Flammpunkt (einschließlich geschmolzenes Metall, geschmolzenes Salz usw.), eingefüllt bei einer Temperatur über 190 °C
Klasse
9
Klassifizierungscode
M9
Verpackungsgruppe
III
Gefahrzettel
9
Gefahrnummer
99
Tunnelbeschränkungscode
D

Mengen & Verpackung

Wichtige Codes für die weitere Prüfung

Begrenzte Menge (LQ)
0
Freigestellte Menge (EQ)
E0
Verpackungsanweisungen
P099IBC99
Sondervorschriften Verpackung
Nicht angegeben
Sondervorschriften
274643668
Tankcodes
LGAV

ADR 1.1.3.6

Beförderungskategorie und Rechenfaktor

Kategorie3Faktor1Einzelgrenze1000

* Nur hinsichtlich der Mengengrenze nach ADR 1.1.3.6. Andere ADR-Pflichten und Voraussetzungen bleiben zu prüfen.

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