Marcin Wohlert -
Externer Verkehrsleiter und Gefahrgutbeauftragte
Dienstleistung Deutschlandweit

Gesetzliche Aufgaben eines Verkehrsleiters – Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
Artikel 4 – Verkehrsleiter
(1) Ein Unternehmen, das die Voraussetzungen des Artikels 3 erfüllt, benennt einen oder mehrere natürliche Personen, die als Verkehrsleiter tätig sind. Diese Personen müssen die Anforderungen der Artikel 4 bis 8 erfüllen und die Verkehrstätigkeiten des Unternehmens tatsächlich und dauerhaft leiten.
(2) Der Verkehrsleiter muss in einer tatsächlichen und ständigen Beziehung zum Unternehmen stehen, etwa als Angestellter, Direktor, Eigentümer oder Anteilseigner, oder, falls das Unternehmen ein Einzelunternehmen ist, als selbständiger Unternehmer.
(3) Der Verkehrsleiter muss die für die Leitung der Verkehrstätigkeiten des Unternehmens erforderliche fachliche Eignung besitzen.
(4) Der Verkehrsleiter muss insbesondere die folgenden Aufgaben tatsächlich und dauerhaft wahrnehmen:
1.die Führung des Unternehmensbetriebs in Bezug auf die Verkehrstätigkeiten,
2.die Wartung und technische Kontrolle der Fahrzeuge,
3.die Überprüfung der Beförderungsverträge und -dokumente,
4.die grundlegende Rechnungsführung,
5.die Zuweisung der Beförderungsaufträge an die Fahrer und Fahrzeuge,
6.die Kontrolle der Sicherheitsverfahren.
(5) Ein Verkehrsleiter darf höchstens die Verkehrstätigkeiten von vier verschiedenen Unternehmen mit einer Flotte von insgesamt höchstens 50 Fahrzeugen leiten.Die zuständige Behörde kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen.
(6) Der Mitgliedstaat kann den Verkehrsleiter verpflichten, sich in regelmäßigen Abständen fortzubilden, um sicherzustellen, dass er seine Kenntnisse auf dem neuesten Stand hält.
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Praktische Bedeutung für Transportunternehmen
Die in Artikel 4 genannten Aufgaben bilden die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit jedes Verkehrsleiters in der EU.
Ein externer Verkehrsleiter übernimmt diese Pflichten im Auftrag des Unternehmens und sorgt dafür,
dass alle Anforderungen der Verordnung (EG) 1071/2009, des GüKG, der FPersV und anderer nationaler Vorschriften erfüllt werden.
Dies gewährleistet die Rechtssicherheit gegenüber den Genehmigungsbehörden und schützt Unternehmer vor haftungsrechtlichen Risiken.
Externer Verkehrsleiter – eine effiziente und rechtssichere Lösung für Transportunternehmen
1.Wirtschaftlicher Vorteil
Ein externer Verkehrsleiter wird vertraglich auf Stunden- oder Pauschalbasis eingesetzt.Dadurch entfallen hohe Fixkosten wie Gehalt, Sozialabgaben und Urlaubstage.Das Unternehmen zahlt nur für die tatsächlich erbrachten Leistungen, behält volle Kostentransparenzund profitiert dennoch von der gesetzlichen Fachkompetenz eines IHK-zertifizierten Verkehrsleiters.
2. Fachliche Sicherheit und aktuelle Gesetzeskenntnis
Externe Verkehrsleiter sind in der Regel auf Compliance und Behördenanforderungen spezialisiertund betreuen mehrere Unternehmen gleichzeitig.Sie sind dadurch ständig mit aktuellen Änderungen im Verkehrsrecht, GüKG, FPersV, ADR und Arbeitsschutz vertrautund können auf Neuerungen sofort reagieren.Das reduziert das Risiko von Bußgeldern, Beanstandungen oder Verlust der Genehmigung.
3. Objektive Kontrolle und Compliance
Ein externer Verkehrsleiter steht nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Betrieb
und kann daher unabhängig prüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben tatsächlich umgesetzt werden.
Diese neutrale Sichtweise hilft, interne Schwachstellen frühzeitig zu erkennen
und Maßnahmen zu dokumentieren, bevor Behörden oder BAG-Prüfungen stattfinden.
​4. Entlastung der Geschäftsführung
Der Unternehmer bleibt rechtlich verantwortlich,
wird aber durch den externen Verkehrsleiter fachlich und organisatorisch unterstützt.
Dieser übernimmt die Kommunikation mit IHK, BAG, Gewerbeaufsicht oder Genehmigungsbehörden
und sorgt dafür, dass das Unternehmen jederzeit prüf- und auditbereit ist.
5. Skalierbarkeit und Flexibilität
Gerade in Wachstumsphasen oder bei saisonalen Schwankungen kann die Zusammenarbeit mit einem externen Verkehrsleiter
flexibel angepasst werden – ohne zusätzliche Personalstruktur oder Vertragsbindung.
So bleibt das Unternehmen beweglich, regelkonform und effizient.
Das Modell des externen Verkehrsleiters bietet Transportunternehmen eine rechtssichere, wirtschaftliche und praxisorientierte Lösung,um die gesetzlichen Pflichten gemäß VO (EG) Nr. 1071/2009 zu erfüllen.Gleichzeitig stärkt es die Compliance, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens –ein entscheidender Faktor in einem stark regulierten Markt wie dem Güterkraftverkehr.