← Zur UN-SucheUN 3550

ADR 2025 · Eintrag 1

COBALTDIHYDROXID-PULVER mit mindestens 10 % lungengängigen Partikeln

Klasse 6.1Gefahrzettel 6.1Verpackungsgruppe I
Beförderungsverbot im Datensatz markiert. Dieser Eintrag darf nicht als freigegebene Beförderung behandelt werden.

Klassifizierung

Kerndaten des ADR-Eintrags

UN-Nummer
UN 3550
Offizielle Bezeichnung
COBALTDIHYDROXID-PULVER mit mindestens 10 % lungengängigen Partikeln
Klasse
6.1
Klassifizierungscode
T5
Verpackungsgruppe
I
Gefahrzettel
6.1
Gefahrnummer
66
Tunnelbeschränkungscode
C/E

Mengen & Verpackung

Wichtige Codes für die weitere Prüfung

Begrenzte Menge (LQ)
0
Freigestellte Menge (EQ)
E5
Verpackungsanweisungen
P002IBC07
Sondervorschriften Verpackung
B20
Sondervorschriften
Nicht angegeben
Tankcodes
S10AH

ADR 1.1.3.6

Beförderungskategorie und Rechenfaktor

Kategorie1Faktor50Einzelgrenze20

* Nur hinsichtlich der Mengengrenze nach ADR 1.1.3.6. Andere ADR-Pflichten und Voraussetzungen bleiben zu prüfen.

Mit diesem Eintrag rechnen