← Zur UN-SucheUN 3478

ADR 2025 · Eintrag 2

BRENNSTOFFZELLEN-KARTUSCHEN IN AUSRÜSTUNGEN verflüssigtes entzündbares Gas enthaltend

Klasse 2Gefahrzettel 2.1Verpackungsgruppe
Beförderungsverbot im Datensatz markiert. Dieser Eintrag darf nicht als freigegebene Beförderung behandelt werden.

Klassifizierung

Kerndaten des ADR-Eintrags

UN-Nummer
UN 3478
Offizielle Bezeichnung
BRENNSTOFFZELLEN-KARTUSCHEN IN AUSRÜSTUNGEN verflüssigtes entzündbares Gas enthaltend
Klasse
2
Klassifizierungscode
6F
Verpackungsgruppe
Nicht angegeben
Gefahrzettel
2.1
Gefahrnummer
Nicht angegeben
Tunnelbeschränkungscode
D

Mengen & Verpackung

Wichtige Codes für die weitere Prüfung

Begrenzte Menge (LQ)
120 ml
Freigestellte Menge (EQ)
E0
Verpackungsanweisungen
P004
Sondervorschriften Verpackung
Nicht angegeben
Sondervorschriften
328338
Tankcodes
Nicht angegeben

ADR 1.1.3.6

Beförderungskategorie und Rechenfaktor

Kategorie2Faktor3Einzelgrenze333

* Nur hinsichtlich der Mengengrenze nach ADR 1.1.3.6. Andere ADR-Pflichten und Voraussetzungen bleiben zu prüfen.

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