← Zur UN-SucheUN 3477

ADR 2025 · Eintrag 1

BRENNSTOFFZELLEN-KARTUSCHEN ätzende Stoffe enthaltend

Klasse 8Gefahrzettel 8Verpackungsgruppe
Beförderungsverbot im Datensatz markiert. Dieser Eintrag darf nicht als freigegebene Beförderung behandelt werden.

Klassifizierung

Kerndaten des ADR-Eintrags

UN-Nummer
UN 3477
Offizielle Bezeichnung
BRENNSTOFFZELLEN-KARTUSCHEN ätzende Stoffe enthaltend
Klasse
8
Klassifizierungscode
C11
Verpackungsgruppe
Nicht angegeben
Gefahrzettel
8
Gefahrnummer
Nicht angegeben
Tunnelbeschränkungscode
E

Mengen & Verpackung

Wichtige Codes für die weitere Prüfung

Begrenzte Menge (LQ)
1 L oder kg
Freigestellte Menge (EQ)
E0
Verpackungsanweisungen
P004
Sondervorschriften Verpackung
Nicht angegeben
Sondervorschriften
328334
Tankcodes
Nicht angegeben

ADR 1.1.3.6

Beförderungskategorie und Rechenfaktor

Kategorie3Faktor1Einzelgrenze1000

* Nur hinsichtlich der Mengengrenze nach ADR 1.1.3.6. Andere ADR-Pflichten und Voraussetzungen bleiben zu prüfen.

Mit diesem Eintrag rechnen