← Zur UN-SucheUN 3473

ADR 2025 · Eintrag 3

BRENNSTOFFZELLEN-KARTUSCHEN, MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT entzündbare flüssige Stoffe enthaltend

Klasse 3Gefahrzettel 3Verpackungsgruppe
Beförderungsverbot im Datensatz markiert. Dieser Eintrag darf nicht als freigegebene Beförderung behandelt werden.

Klassifizierung

Kerndaten des ADR-Eintrags

UN-Nummer
UN 3473
Offizielle Bezeichnung
BRENNSTOFFZELLEN-KARTUSCHEN, MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT entzündbare flüssige Stoffe enthaltend
Klasse
3
Klassifizierungscode
F3
Verpackungsgruppe
Nicht angegeben
Gefahrzettel
3
Gefahrnummer
Nicht angegeben
Tunnelbeschränkungscode
E

Mengen & Verpackung

Wichtige Codes für die weitere Prüfung

Begrenzte Menge (LQ)
1 L
Freigestellte Menge (EQ)
E0
Verpackungsanweisungen
P004
Sondervorschriften Verpackung
Nicht angegeben
Sondervorschriften
328
Tankcodes
Nicht angegeben

ADR 1.1.3.6

Beförderungskategorie und Rechenfaktor

Kategorie3Faktor1Einzelgrenze1000

* Nur hinsichtlich der Mengengrenze nach ADR 1.1.3.6. Andere ADR-Pflichten und Voraussetzungen bleiben zu prüfen.

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