← Zur UN-SucheUN 3470
ADR 2025 · Eintrag 2
FARBZUBEHÖRSTOFFE, ÄTZEND, ENTZÜNDBAR (einschließlich Farbverdünnung und -lösemittel)
Klasse 8Gefahrzettel 8, 3Verpackungsgruppe II
Beförderungsverbot im Datensatz markiert. Dieser Eintrag darf nicht als freigegebene Beförderung behandelt werden.
Klassifizierung
Kerndaten des ADR-Eintrags
- UN-Nummer
- UN 3470
- Offizielle Bezeichnung
- FARBZUBEHÖRSTOFFE, ÄTZEND, ENTZÜNDBAR (einschließlich Farbverdünnung und -lösemittel)
- Klasse
- 8
- Klassifizierungscode
- CF1
- Verpackungsgruppe
- II
- Gefahrzettel
83- Gefahrnummer
- 83
- Tunnelbeschränkungscode
- D/E
Mengen & Verpackung
Wichtige Codes für die weitere Prüfung
- Begrenzte Menge (LQ)
- 1 L
- Freigestellte Menge (EQ)
- E2
- Verpackungsanweisungen
P001IBC02- Sondervorschriften Verpackung
- Nicht angegeben
- Sondervorschriften
163367- Tankcodes
L4BN
ADR 1.1.3.6
Beförderungskategorie und Rechenfaktor
Kategorie2Faktor3Einzelgrenze333
* Nur hinsichtlich der Mengengrenze nach ADR 1.1.3.6. Andere ADR-Pflichten und Voraussetzungen bleiben zu prüfen.
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