← Zur UN-SucheUN 3358
ADR 2025 · Eintrag 1
KÄLTEMASCHINEN mit entzündbarem, nicht giftigem verflüssigtem Gas
Klasse 2Gefahrzettel 2.1Verpackungsgruppe –
Beförderungsverbot im Datensatz markiert. Dieser Eintrag darf nicht als freigegebene Beförderung behandelt werden.
Klassifizierung
Kerndaten des ADR-Eintrags
- UN-Nummer
- UN 3358
- Offizielle Bezeichnung
- KÄLTEMASCHINEN mit entzündbarem, nicht giftigem verflüssigtem Gas
- Klasse
- 2
- Klassifizierungscode
- 6F
- Verpackungsgruppe
- Nicht angegeben
- Gefahrzettel
2.1- Gefahrnummer
- Nicht angegeben
- Tunnelbeschränkungscode
- D
Mengen & Verpackung
Wichtige Codes für die weitere Prüfung
- Begrenzte Menge (LQ)
- 0
- Freigestellte Menge (EQ)
- E0
- Verpackungsanweisungen
P003- Sondervorschriften Verpackung
PP32- Sondervorschriften
291- Tankcodes
- Nicht angegeben
ADR 1.1.3.6
Beförderungskategorie und Rechenfaktor
Kategorie2Faktor3Einzelgrenze333
* Nur hinsichtlich der Mengengrenze nach ADR 1.1.3.6. Andere ADR-Pflichten und Voraussetzungen bleiben zu prüfen.
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