← Zur UN-SucheUN 3301

ADR 2025 · Eintrag 2

ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, SELBSTERHITZUNGSFÄHIG, N.A.G.

Klasse 8Gefahrzettel 8, 4.2Verpackungsgruppe II
Beförderungsverbot im Datensatz markiert. Dieser Eintrag darf nicht als freigegebene Beförderung behandelt werden.

Klassifizierung

Kerndaten des ADR-Eintrags

UN-Nummer
UN 3301
Offizielle Bezeichnung
ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, SELBSTERHITZUNGSFÄHIG, N.A.G.
Klasse
8
Klassifizierungscode
CS1
Verpackungsgruppe
II
Gefahrzettel
84.2
Gefahrnummer
84
Tunnelbeschränkungscode
E

Mengen & Verpackung

Wichtige Codes für die weitere Prüfung

Begrenzte Menge (LQ)
0
Freigestellte Menge (EQ)
E2
Verpackungsanweisungen
P001
Sondervorschriften Verpackung
Nicht angegeben
Sondervorschriften
274
Tankcodes
L4BN

ADR 1.1.3.6

Beförderungskategorie und Rechenfaktor

Kategorie2Faktor3Einzelgrenze333

* Nur hinsichtlich der Mengengrenze nach ADR 1.1.3.6. Andere ADR-Pflichten und Voraussetzungen bleiben zu prüfen.

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