← Zur UN-SucheUN 3256
ADR 2025 · Eintrag 1
ERWÄRMTER FLÜSSIGER STOFF, ENTZÜNDBAR, N.A.G. mit einem Flammpunkt über 60 °C, bei oder über seinem Flammpunkt und unter 100 °C
Klasse 3Gefahrzettel 3Verpackungsgruppe III
Beförderungsverbot im Datensatz markiert. Dieser Eintrag darf nicht als freigegebene Beförderung behandelt werden.
Klassifizierung
Kerndaten des ADR-Eintrags
- UN-Nummer
- UN 3256
- Offizielle Bezeichnung
- ERWÄRMTER FLÜSSIGER STOFF, ENTZÜNDBAR, N.A.G. mit einem Flammpunkt über 60 °C, bei oder über seinem Flammpunkt und unter 100 °C
- Klasse
- 3
- Klassifizierungscode
- F2
- Verpackungsgruppe
- III
- Gefahrzettel
3- Gefahrnummer
- 30
- Tunnelbeschränkungscode
- D/E
Mengen & Verpackung
Wichtige Codes für die weitere Prüfung
- Begrenzte Menge (LQ)
- 0
- Freigestellte Menge (EQ)
- E0
- Verpackungsanweisungen
P099IBC99- Sondervorschriften Verpackung
- Nicht angegeben
- Sondervorschriften
274560- Tankcodes
LGAV
ADR 1.1.3.6
Beförderungskategorie und Rechenfaktor
Kategorie3Faktor1Einzelgrenze1000
* Nur hinsichtlich der Mengengrenze nach ADR 1.1.3.6. Andere ADR-Pflichten und Voraussetzungen bleiben zu prüfen.
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