← Zur UN-SucheUN 3250

ADR 2025 · Eintrag 1

CHLORESSIGSÄURE, GESCHMOLZEN

Klasse 6.1Gefahrzettel 6.1, 8Verpackungsgruppe II
Beförderungsverbot im Datensatz markiert. Dieser Eintrag darf nicht als freigegebene Beförderung behandelt werden.

Klassifizierung

Kerndaten des ADR-Eintrags

UN-Nummer
UN 3250
Offizielle Bezeichnung
CHLORESSIGSÄURE, GESCHMOLZEN
Klasse
6.1
Klassifizierungscode
TC1
Verpackungsgruppe
II
Gefahrzettel
6.18
Gefahrnummer
68
Tunnelbeschränkungscode
D/E

Mengen & Verpackung

Wichtige Codes für die weitere Prüfung

Begrenzte Menge (LQ)
0
Freigestellte Menge (EQ)
E0
Verpackungsanweisungen
Nicht angegeben
Sondervorschriften Verpackung
Nicht angegeben
Sondervorschriften
Nicht angegeben
Tankcodes
L4BH

ADR 1.1.3.6

Beförderungskategorie und Rechenfaktor

Kategorie0FaktorEinzelgrenze0

* Nur hinsichtlich der Mengengrenze nach ADR 1.1.3.6. Andere ADR-Pflichten und Voraussetzungen bleiben zu prüfen.

Für diesen Eintrag ist keine reguläre Punkteberechnung hinterlegt.