← Zur UN-SucheUN 3200
ADR 2025 · Eintrag 1
PYROPHORER ANORGANISCHER FESTER STOFF, N.A.G.
Klasse 4.2Gefahrzettel 4.2Verpackungsgruppe I
Beförderungsverbot im Datensatz markiert. Dieser Eintrag darf nicht als freigegebene Beförderung behandelt werden.
Klassifizierung
Kerndaten des ADR-Eintrags
- UN-Nummer
- UN 3200
- Offizielle Bezeichnung
- PYROPHORER ANORGANISCHER FESTER STOFF, N.A.G.
- Klasse
- 4.2
- Klassifizierungscode
- S4
- Verpackungsgruppe
- I
- Gefahrzettel
4.2- Gefahrnummer
- 43
- Tunnelbeschränkungscode
- B/E
Mengen & Verpackung
Wichtige Codes für die weitere Prüfung
- Begrenzte Menge (LQ)
- 0
- Freigestellte Menge (EQ)
- E0
- Verpackungsanweisungen
P404- Sondervorschriften Verpackung
- Nicht angegeben
- Sondervorschriften
274- Tankcodes
- Nicht angegeben
ADR 1.1.3.6
Beförderungskategorie und Rechenfaktor
Kategorie0Faktor–Einzelgrenze0
* Nur hinsichtlich der Mengengrenze nach ADR 1.1.3.6. Andere ADR-Pflichten und Voraussetzungen bleiben zu prüfen.
Für diesen Eintrag ist keine reguläre Punkteberechnung hinterlegt.
Persönlich prüfen lassen
Passt dieser ADR-Eintrag wirklich zu Ihrem Stoff?
Ich prüfe Ihre konkrete Beförderung und helfe bei der sicheren, nachvollziehbaren Umsetzung.