← Zur UN-SucheUN 3194

ADR 2025 · Eintrag 1

PYROPHORER ANORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.

Klasse 4.2Gefahrzettel 4.2Verpackungsgruppe I
Beförderungsverbot im Datensatz markiert. Dieser Eintrag darf nicht als freigegebene Beförderung behandelt werden.

Klassifizierung

Kerndaten des ADR-Eintrags

UN-Nummer
UN 3194
Offizielle Bezeichnung
PYROPHORER ANORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.
Klasse
4.2
Klassifizierungscode
S3
Verpackungsgruppe
I
Gefahrzettel
4.2
Gefahrnummer
333
Tunnelbeschränkungscode
B/E

Mengen & Verpackung

Wichtige Codes für die weitere Prüfung

Begrenzte Menge (LQ)
0
Freigestellte Menge (EQ)
E0
Verpackungsanweisungen
P400
Sondervorschriften Verpackung
Nicht angegeben
Sondervorschriften
274
Tankcodes
L21DH

ADR 1.1.3.6

Beförderungskategorie und Rechenfaktor

Kategorie0FaktorEinzelgrenze0

* Nur hinsichtlich der Mengengrenze nach ADR 1.1.3.6. Andere ADR-Pflichten und Voraussetzungen bleiben zu prüfen.

Für diesen Eintrag ist keine reguläre Punkteberechnung hinterlegt.