← Zur UN-SucheUN 3185

ADR 2025 · Eintrag 1

SELBSTERHITZUNGSFÄHIGER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, ÄTZEND, N.A.G.

Klasse 4.2Gefahrzettel 4.2, 8Verpackungsgruppe II
Beförderungsverbot im Datensatz markiert. Dieser Eintrag darf nicht als freigegebene Beförderung behandelt werden.

Klassifizierung

Kerndaten des ADR-Eintrags

UN-Nummer
UN 3185
Offizielle Bezeichnung
SELBSTERHITZUNGSFÄHIGER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, ÄTZEND, N.A.G.
Klasse
4.2
Klassifizierungscode
SC1
Verpackungsgruppe
II
Gefahrzettel
4.28
Gefahrnummer
38
Tunnelbeschränkungscode
D/E

Mengen & Verpackung

Wichtige Codes für die weitere Prüfung

Begrenzte Menge (LQ)
0
Freigestellte Menge (EQ)
E2
Verpackungsanweisungen
P402IBC02
Sondervorschriften Verpackung
Nicht angegeben
Sondervorschriften
274
Tankcodes
L4DH

ADR 1.1.3.6

Beförderungskategorie und Rechenfaktor

Kategorie2Faktor3Einzelgrenze333

* Nur hinsichtlich der Mengengrenze nach ADR 1.1.3.6. Andere ADR-Pflichten und Voraussetzungen bleiben zu prüfen.

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