← Zur UN-SucheUN 3093
ADR 2025 · Eintrag 2
ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, ENTZÜNDEND (OXIDIEREND) WIRKEND, N.A.G.
Klasse 8Gefahrzettel 8, 5.1Verpackungsgruppe II
Beförderungsverbot im Datensatz markiert. Dieser Eintrag darf nicht als freigegebene Beförderung behandelt werden.
Klassifizierung
Kerndaten des ADR-Eintrags
- UN-Nummer
- UN 3093
- Offizielle Bezeichnung
- ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, ENTZÜNDEND (OXIDIEREND) WIRKEND, N.A.G.
- Klasse
- 8
- Klassifizierungscode
- CO1
- Verpackungsgruppe
- II
- Gefahrzettel
85.1- Gefahrnummer
- 85
- Tunnelbeschränkungscode
- E
Mengen & Verpackung
Wichtige Codes für die weitere Prüfung
- Begrenzte Menge (LQ)
- 1 L
- Freigestellte Menge (EQ)
- E2
- Verpackungsanweisungen
P001IBC02- Sondervorschriften Verpackung
- Nicht angegeben
- Sondervorschriften
274- Tankcodes
L4BN
ADR 1.1.3.6
Beförderungskategorie und Rechenfaktor
Kategorie2Faktor3Einzelgrenze333
* Nur hinsichtlich der Mengengrenze nach ADR 1.1.3.6. Andere ADR-Pflichten und Voraussetzungen bleiben zu prüfen.
Mit diesem Eintrag rechnenPersönlich prüfen lassen
Passt dieser ADR-Eintrag wirklich zu Ihrem Stoff?
Ich prüfe Ihre konkrete Beförderung und helfe bei der sicheren, nachvollziehbaren Umsetzung.