← Zur UN-SucheUN 3066

ADR 2025 · Eintrag 4

FARBZUBEHÖRSTOFFE (einschließlich Farbverdünnung und -lösemittel)

Klasse 8Gefahrzettel 8Verpackungsgruppe III
Beförderungsverbot im Datensatz markiert. Dieser Eintrag darf nicht als freigegebene Beförderung behandelt werden.

Klassifizierung

Kerndaten des ADR-Eintrags

UN-Nummer
UN 3066
Offizielle Bezeichnung
FARBZUBEHÖRSTOFFE (einschließlich Farbverdünnung und -lösemittel)
Klasse
8
Klassifizierungscode
C9
Verpackungsgruppe
III
Gefahrzettel
8
Gefahrnummer
80
Tunnelbeschränkungscode
E

Mengen & Verpackung

Wichtige Codes für die weitere Prüfung

Begrenzte Menge (LQ)
5 L
Freigestellte Menge (EQ)
E1
Verpackungsanweisungen
P001IBC03R001
Sondervorschriften Verpackung
Nicht angegeben
Sondervorschriften
163367
Tankcodes
L4BN

ADR 1.1.3.6

Beförderungskategorie und Rechenfaktor

Kategorie3Faktor1Einzelgrenze1000

* Nur hinsichtlich der Mengengrenze nach ADR 1.1.3.6. Andere ADR-Pflichten und Voraussetzungen bleiben zu prüfen.

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