← Zur UN-SucheUN 2900

ADR 2025 · Eintrag 3

ANSTECKUNGSGEFÄHRLICHER STOFF, nur GEFÄHRLICH FÜR TIERE (nur tierische Stoffe)

Klasse 6.2Gefahrzettel 6.2Verpackungsgruppe
Beförderungsverbot im Datensatz markiert. Dieser Eintrag darf nicht als freigegebene Beförderung behandelt werden.

Klassifizierung

Kerndaten des ADR-Eintrags

UN-Nummer
UN 2900
Offizielle Bezeichnung
ANSTECKUNGSGEFÄHRLICHER STOFF, nur GEFÄHRLICH FÜR TIERE (nur tierische Stoffe)
Klasse
6.2
Klassifizierungscode
I2
Verpackungsgruppe
Nicht angegeben
Gefahrzettel
6.2
Gefahrnummer
606
Tunnelbeschränkungscode
E

Mengen & Verpackung

Wichtige Codes für die weitere Prüfung

Begrenzte Menge (LQ)
0
Freigestellte Menge (EQ)
E0
Verpackungsanweisungen
P620
Sondervorschriften Verpackung
Nicht angegeben
Sondervorschriften
318
Tankcodes
Nicht angegeben

ADR 1.1.3.6

Beförderungskategorie und Rechenfaktor

Kategorie0FaktorEinzelgrenze0

* Nur hinsichtlich der Mengengrenze nach ADR 1.1.3.6. Andere ADR-Pflichten und Voraussetzungen bleiben zu prüfen.

Für diesen Eintrag ist keine reguläre Punkteberechnung hinterlegt.