← Zur UN-SucheUN 2447

ADR 2025 · Eintrag 1

PHOSPHOR, WEISS, GESCHMOLZEN

Klasse 4.2Gefahrzettel 4.2, 6.1Verpackungsgruppe I
Beförderungsverbot im Datensatz markiert. Dieser Eintrag darf nicht als freigegebene Beförderung behandelt werden.

Klassifizierung

Kerndaten des ADR-Eintrags

UN-Nummer
UN 2447
Offizielle Bezeichnung
PHOSPHOR, WEISS, GESCHMOLZEN
Klasse
4.2
Klassifizierungscode
ST3
Verpackungsgruppe
I
Gefahrzettel
4.26.1
Gefahrnummer
446
Tunnelbeschränkungscode
B/E

Mengen & Verpackung

Wichtige Codes für die weitere Prüfung

Begrenzte Menge (LQ)
0
Freigestellte Menge (EQ)
E0
Verpackungsanweisungen
Nicht angegeben
Sondervorschriften Verpackung
Nicht angegeben
Sondervorschriften
Nicht angegeben
Tankcodes
L10DH(+)

ADR 1.1.3.6

Beförderungskategorie und Rechenfaktor

Kategorie0FaktorEinzelgrenze0

* Nur hinsichtlich der Mengengrenze nach ADR 1.1.3.6. Andere ADR-Pflichten und Voraussetzungen bleiben zu prüfen.

Für diesen Eintrag ist keine reguläre Punkteberechnung hinterlegt.