← Zur UN-SucheUN 2059

ADR 2025 · Eintrag 4

NITROCELLULOSE, LÖSUNG, ENTZÜNDBAR mit höchstens 12,6 % Stickstoff in der Trockenmasse und höchstens 55 % Nitrocellulose

Klasse 3Gefahrzettel 3Verpackungsgruppe III
Beförderungsverbot im Datensatz markiert. Dieser Eintrag darf nicht als freigegebene Beförderung behandelt werden.

Klassifizierung

Kerndaten des ADR-Eintrags

UN-Nummer
UN 2059
Offizielle Bezeichnung
NITROCELLULOSE, LÖSUNG, ENTZÜNDBAR mit höchstens 12,6 % Stickstoff in der Trockenmasse und höchstens 55 % Nitrocellulose
Klasse
3
Klassifizierungscode
D
Verpackungsgruppe
III
Gefahrzettel
3
Gefahrnummer
30
Tunnelbeschränkungscode
B

Mengen & Verpackung

Wichtige Codes für die weitere Prüfung

Begrenzte Menge (LQ)
5 L
Freigestellte Menge (EQ)
E0
Verpackungsanweisungen
P001IBC03LP01R001
Sondervorschriften Verpackung
Nicht angegeben
Sondervorschriften
28198531
Tankcodes
LGBF

ADR 1.1.3.6

Beförderungskategorie und Rechenfaktor

Kategorie3Faktor1Einzelgrenze1000

* Nur hinsichtlich der Mengengrenze nach ADR 1.1.3.6. Andere ADR-Pflichten und Voraussetzungen bleiben zu prüfen.

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