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ADR 2025 · Eintrag 1

RAUCHBOMBEN, NEBELBOMBEN, NICHT EXPLOSIV ätzenden flüssigen Stoff enthaltend, ohne Zünder

Klasse 8Gefahrzettel 8Verpackungsgruppe
Beförderungsverbot im Datensatz markiert. Dieser Eintrag darf nicht als freigegebene Beförderung behandelt werden.

Klassifizierung

Kerndaten des ADR-Eintrags

UN-Nummer
UN 2028
Offizielle Bezeichnung
RAUCHBOMBEN, NEBELBOMBEN, NICHT EXPLOSIV ätzenden flüssigen Stoff enthaltend, ohne Zünder
Klasse
8
Klassifizierungscode
C11
Verpackungsgruppe
Nicht angegeben
Gefahrzettel
8
Gefahrnummer
Nicht angegeben
Tunnelbeschränkungscode
E

Mengen & Verpackung

Wichtige Codes für die weitere Prüfung

Begrenzte Menge (LQ)
0
Freigestellte Menge (EQ)
E0
Verpackungsanweisungen
P803
Sondervorschriften Verpackung
Nicht angegeben
Sondervorschriften
Nicht angegeben
Tankcodes
Nicht angegeben

ADR 1.1.3.6

Beförderungskategorie und Rechenfaktor

Kategorie2Faktor3Einzelgrenze333

* Nur hinsichtlich der Mengengrenze nach ADR 1.1.3.6. Andere ADR-Pflichten und Voraussetzungen bleiben zu prüfen.

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