← Zur UN-SucheUN 1866
ADR 2025 · Eintrag 3
HARZLÖSUNG entzündbar (Dampfdruck bei 50 °C höchstens 110 kPa)
Klasse 3Gefahrzettel 3Verpackungsgruppe II
Beförderungsverbot im Datensatz markiert. Dieser Eintrag darf nicht als freigegebene Beförderung behandelt werden.
Klassifizierung
Kerndaten des ADR-Eintrags
- UN-Nummer
- UN 1866
- Offizielle Bezeichnung
- HARZLÖSUNG entzündbar (Dampfdruck bei 50 °C höchstens 110 kPa)
- Klasse
- 3
- Klassifizierungscode
- F1
- Verpackungsgruppe
- II
- Gefahrzettel
3- Gefahrnummer
- 33
- Tunnelbeschränkungscode
- D/E
Mengen & Verpackung
Wichtige Codes für die weitere Prüfung
- Begrenzte Menge (LQ)
- 5 L
- Freigestellte Menge (EQ)
- E2
- Verpackungsanweisungen
P001IBC02R001- Sondervorschriften Verpackung
PP1- Sondervorschriften
640D- Tankcodes
LGBF
ADR 1.1.3.6
Beförderungskategorie und Rechenfaktor
Kategorie2Faktor3Einzelgrenze333
* Nur hinsichtlich der Mengengrenze nach ADR 1.1.3.6. Andere ADR-Pflichten und Voraussetzungen bleiben zu prüfen.
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