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Gefahrgut

Externer Gefahrgutbeauftragter: Wann ist er erforderlich?

Die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten kann nicht nur Beförderer betreffen. Auch Verlader, Verpacker, Befüller, Entlader und Versender können in den Anwendungsbereich fallen.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Maßgeblich sind die tatsächlichen Tätigkeiten mit gefährlichen Gütern. Die Unternehmensbezeichnung allein sagt wenig darüber aus, ob eine Bestellungspflicht besteht.

  • Gefahrgut befördern oder versenden
  • Gefahrgut verpacken, befüllen oder verladen
  • Gefahrgut entladen oder an der Beförderung organisatorisch mitwirken

Ausnahmen sorgfältig prüfen

Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung sieht Ausnahmen vor. Ob sie greifen, hängt vom konkreten Tätigkeitsprofil, Mengen und weiteren Voraussetzungen ab. Pauschale Aussagen sind deshalb riskant.

Aufgaben in der laufenden Betreuung

Der Gefahrgutbeauftragte überwacht die Einhaltung der Vorschriften, berät das Unternehmen, erstellt den Jahresbericht und wirkt bei der Untersuchung von Ereignissen mit. Hinzu kommen Kontrollen und Unterweisungen.

Unverbindlich starten

Welche Unterstützung braucht Ihr Unternehmen?

In einer kostenlosen Erstberatung klären wir Bedarf, Umfang und die nächsten Schritte. Sie erhalten anschließend ein transparentes Angebot.