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Externe Gefahrgutbeauftragte

Sichere Erfüllung gefahrgutrechtlicher Anforderungen durch externe Sachverständige

Gemäß der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) müssen alle Betriebe, die an der Beförderung von Gefahrgütern beteiligt sind, einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte bestellen. Von dieser Anforderung gibt es nur sehr wenige Ausnahmen. Diese Beauftragtenfunktion können Sie auch extern benennen. Unsere Gefahrgutexperten beraten und unterstützen Sie umfassend in allen Bereichen zur Erfüllung Ihrer rechtlichen Pflichten und sorgen damit für Sicherheit im Verkehr.

 
 
 

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