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Routenplanung

Tunnelbeschränkungscode im ADR lesen

Der Tunnelbeschränkungscode unterstützt die Prüfung, ob eine Gefahrgutbeförderung einen entsprechend kategorisierten Straßentunnel befahren darf. Er ist ein Baustein der Routenplanung, nicht deren einzige Grundlage.

Code im ADR-Eintrag

Der Tunnelbeschränkungscode ist dem konkreten Gefahrguteintrag zugeordnet. Eine Kombination wie D/E unterscheidet nach Beförderungsart beziehungsweise Ladungsform. Deshalb darf nicht nur ein einzelner Buchstabe ohne Kontext übernommen werden.

Tunnelkategorie der Strecke

Für die Route muss zusätzlich bekannt sein, welcher Tunnelkategorie der geplante Straßentunnel zugeordnet ist und ob zeitliche oder örtliche Sonderregelungen bestehen. Verkehrszeichen und behördliche Vorgaben bleiben maßgeblich.

Wann der Code nicht genügt

Mengen, Freistellungen, Mischladungen, Tank- oder Stückgutbeförderung sowie nationale Streckenregelungen können die Beurteilung beeinflussen. Navigationssysteme dürfen nur unterstützend genutzt werden.

Routenprüfung dokumentieren

Bei regelmäßig wiederkehrenden Gefahrguttouren ist eine dokumentierte Routenprüfung sinnvoll. Änderungen der Tunnelkategorie, Baustellen und behördlichen Anordnungen müssen aktuell berücksichtigt werden.

Häufig gefragt

Fragen zum Thema

Was bedeutet D/E?

Der kombinierte Code unterscheidet die Einschränkung je nach Beförderungsart. Die genaue Anwendung muss mit den Tunnelvorschriften des ADR und der konkreten Ladung geprüft werden.

Bedeutet ein Strich, dass jeder Tunnel erlaubt ist?

Ein Strich zeigt im Datensatz keinen Tunnelbeschränkungscode für diesen Eintrag. Andere Verkehrsregeln, Streckenverbote und Bedingungen können trotzdem gelten.

Kann Google Maps Gefahrguttunnel sicher vermeiden?

Allgemeine Navigation ersetzt keine fachliche Gefahrgutroutenplanung. Aktuelle Verkehrszeichen und behördliche Vorgaben sind maßgeblich.