Grundlagen
Beförderungskategorien im ADR verständlich erklärt
Die Beförderungskategorie ist ein Datenelement des konkreten ADR-Eintrags. Sie steuert, wie stark eine Menge bei der Berechnung nach ADR 1.1.3.6 gewichtet wird.
Kategorie ist nicht gleich Gefahrklasse
Die Gefahrklasse beschreibt die Art der Gefahr. Die Beförderungskategorie dient dagegen der Mengenerleichterung nach ADR 1.1.3.6. Stoffe derselben Klasse können unterschiedlichen Beförderungskategorien zugeordnet sein.
Kategorien 1 bis 3
Je höher die Gewichtung, desto schneller wird der 1.000-Punkte-Wert erreicht. Kategorie 1 wird im Regelfall mit 50 multipliziert, Kategorie 2 mit 3 und Kategorie 3 mit 1. Für bestimmte UN-Nummern der Kategorie 1 sieht der Rechenweg den Faktor 20 vor.
- Kategorie 1: regelmäßig bis 20 Mengeneinheiten, bei Faktor 20 bis 50
- Kategorie 2: bis 333 Mengeneinheiten
- Kategorie 3: bis 1.000 Mengeneinheiten
Kategorie 0 und Kategorie 4
Kategorie 0 hat in der Tabelle eine Höchstmenge von null. Eine positive Menge ist deshalb nicht über diese Mengenerleichterung abgedeckt. Kategorie 4 wird für den Punktesummenwert mit null gewichtet; das ist keine allgemeine Befreiung von allen Gefahrgutvorschriften.
Immer den genauen Eintrag wählen
Eine UN-Nummer kann mehrere Zeilen mit verschiedenen Spezifikationen, Klassifizierungscodes oder Nebengefahren besitzen. Maßgeblich ist der Eintrag, der tatsächlich zum Stoff oder Gegenstand passt.
Häufig gefragt
Fragen zum Thema
Wo finde ich die Beförderungskategorie?
Sie ist dem konkreten Eintrag in der Gefahrgutliste des ADR zugeordnet. Die UN-Suche auf dieser Website zeigt den aus dem BAM-Datensatz übernommenen Wert.
Hat jede UN-Nummer nur eine Kategorie?
Nein. Bei mehreren Einträgen oder Spezifikationen kann dieselbe UN-Nummer unterschiedliche Kategorien haben.
Bedeutet Kategorie 4, dass kein ADR gilt?
Nein. Kategorie 4 bedeutet im Rechenweg nach ADR 1.1.3.6 den Faktor null. Andere Pflichten und Bedingungen sind weiterhin zu prüfen.