Pflichten
Welche ADR-Pflichten bleiben unter 1.000 Punkten?
Die Erleichterung nach ADR 1.1.3.6 reduziert bestimmte Anforderungen, beseitigt aber nicht die Verantwortung für sichere Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation und Durchführung.
Was häufig bestehen bleibt
Je nach Beförderung können weiterhin Vorschriften zur Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Bezettelung der Versandstücke, zum Beförderungspapier, zur Unterweisung beteiligter Personen und zur Ladungssicherung gelten.
- geeignete und zugelassene Verpackung
- Kennzeichnung und Gefahrzettel am Versandstück
- Beförderungspapier mit erforderlichen Angaben
- Unterweisung nach ADR 1.3
- Ladungssicherung und Rauchverbot
- geeignete Feuerlöschausrüstung
Was erleichtert werden kann
Unter den Voraussetzungen von ADR 1.1.3.6 können bestimmte Anforderungen entfallen oder reduziert sein, beispielsweise die orangefarbene Kennzeichnung der Beförderungseinheit und in vielen Fällen die Pflicht zu einer ADR-Schulungsbescheinigung des Fahrers. Die genaue Reichweite muss anhand des aktuellen Vorschriftentextes geprüft werden.
Betriebliche Verantwortung
Absender, Verpacker, Verlader, Beförderer und Fahrzeugführer haben jeweils eigene Pflichten. Eine interne Checkliste sollte deshalb nicht nur den Punktestand, sondern auch Rollen, Dokumente, Fahrzeugausrüstung und Ladungssicherung abdecken.
Ergebnis dokumentieren
Eine nachvollziehbare Arbeitsberechnung mit den verwendeten UN-Einträgen, Mengenarten, Faktoren und dem Datenstand erleichtert interne Kontrollen. Sie ersetzt aber keine vorgeschriebenen Beförderungsdokumente.
Häufig gefragt
Fragen zum Thema
Braucht der Fahrer unter 1.000 Punkten einen ADR-Schein?
Unter den Voraussetzungen der Mengenerleichterung kann die Pflicht zur ADR-Schulungsbescheinigung entfallen. Eine Unterweisung und weitere Pflichten können dennoch erforderlich sein.
Muss Gefahrgut unter 1.000 Punkten gekennzeichnet werden?
Versandstücke benötigen grundsätzlich die für den konkreten Regelungsweg vorgeschriebene Kennzeichnung und Bezettelung. Erleichterungen an der Beförderungseinheit sind davon zu unterscheiden.
Reicht ein Ausdruck aus dem Punkterechner als Dokument?
Nein. Er ist nur eine interne Arbeitshilfe und ersetzt kein nach ADR erforderliches Beförderungspapier.